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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 3 KA 129/05 ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 3 KA 129/05 ER (https://dejure.org/2005,99029)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.12.2005 - L 3 KA 129/05 ER (https://dejure.org/2005,99029)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - L 3 KA 129/05 ER (https://dejure.org/2005,99029)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 3 KA 109/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 3 KA 129/05
    Der Senat hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) im Parallelverfahren L 3 KA 109/05 ER um Auskunft gebeten, ob und ggf. welche Erkenntnisse über die Entwicklung des vertragsärztlichen und des vertragszahnärztlichen Honorarniveaus von 1992 bis 2004 bzw über die Entwicklung des Verhältnisses zwischen privatzahnärztlichem und vertragszahnärztlichem Honorarniveau in diesem Zeitraum bestehen.

    Denn das BMGS hat in seiner im Parallelverfahren L 3 KA 109/05 ER erteilten Auskunft vom 30. August mitgeteilt, Erkenntnisse über die Entwicklung des vertragsärztlichen und des vertragszahnärztlichen Honorarniveaus von 1992 bis 2004 bzw. über die Entwicklung des Verhältnisses zwischen privat(zahn)ärztlichem und vertrags(zahn)ärztlichem Honorarniveau in diesem Zeitraum lägen nicht vor.

    Bei der gemäß § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. §§ 47 Abs. 1 S. 1, 52 Abs. 1 S.1 und Abs. 2 und 53 Abs. 3 Nr. 4 Gerichtskostengesetz (GKG) erfolgten Streitwertfestsetzung hat sich der Senat daran orientiert, dass es sich nur um eine einzelne Krankenkasse ohne dominierende wirtschaftliche Bedeutung handelt und den Streitwert daher (abweichend von parallelen Beschlüssen wie denen vom 5. Januar 2005 - L 3 KA 237/04 ER - bzw vom 12. Oktober 2005 - L 3 KA 109/05 ER -) auf 5.000,-EUR geschätzt.

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 3 KA 129/05
    Daneben ist aber seit langem anerkannt, dass Versicherte ausnahmsweise auch Privat(zahn)ärzte in Anspruch nehmen können, wenn ein sog. Systemversagen vorliegt, etwa weil Versorgungslücken vorliegen oder weil beispielsweise Privatbehandler als Folge von Informationspflichtverletzungen eines Vertragsarztes in Anspruch genommen worden sind (vgl. etwa BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 12; SozR 3-2500 § 29 Nr. 3; Höfler in Kasseler Kommentar a.a.O., § 13 SGB V RdNr. 34; Wagner in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Lsbls. - Stand April 2005 - , § 13 SGB V RdNr. 25ff, jeweils m.w.N.).

    In dieser Weise ist § 95b Abs. 3 SGB V ersichtlich auch vom BSG verstanden worden (SozR 3-2500 § 29 Nr. 3 - betreffend kieferorthopädische Behandlung).

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 3 KA 129/05
    Sie ist bereits dann zu vermuten, wenn es einmal zu einer rechtswidrigen Beeinträchtigung gekommen ist (BGH NJW 2004, 1035).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 3 KA 129/05
    Dieser setzt voraus, dass zu besorgen ist, die Antragsgegnerin würde künftig durch - in ihrer Funktion als Hoheitsträger verlautbarte - unrichtige Erklärungen rechtswidrig in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der Antragstellerin eingreifen (BVerwG, Beschluss vom 29. April 1985 - Az.: 1 B 149/84 - Juris; zu Eingriffen in die Berufsfreiheit vgl. auch BVerwGE 71, 183, 189).
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96

    Systemversagen, das die Kostenerstattungspflicht des Krankenversicherungsträgers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 3 KA 129/05
    Daneben ist aber seit langem anerkannt, dass Versicherte ausnahmsweise auch Privat(zahn)ärzte in Anspruch nehmen können, wenn ein sog. Systemversagen vorliegt, etwa weil Versorgungslücken vorliegen oder weil beispielsweise Privatbehandler als Folge von Informationspflichtverletzungen eines Vertragsarztes in Anspruch genommen worden sind (vgl. etwa BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 12; SozR 3-2500 § 29 Nr. 3; Höfler in Kasseler Kommentar a.a.O., § 13 SGB V RdNr. 34; Wagner in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Lsbls. - Stand April 2005 - , § 13 SGB V RdNr. 25ff, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.1985 - 1 B 149.84

    Streitigkeit um die deutsche Staatsbürgerschaft des Klägers - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 3 KA 129/05
    Dieser setzt voraus, dass zu besorgen ist, die Antragsgegnerin würde künftig durch - in ihrer Funktion als Hoheitsträger verlautbarte - unrichtige Erklärungen rechtswidrig in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der Antragstellerin eingreifen (BVerwG, Beschluss vom 29. April 1985 - Az.: 1 B 149/84 - Juris; zu Eingriffen in die Berufsfreiheit vgl. auch BVerwGE 71, 183, 189).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2005 - L 3 KA 237/04

    Einstweilige Anordnung auf Unterlassen von Äußerungen im Sozialrecht; Rückgabe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 3 KA 129/05
    Zu der Frage der sachlichen Richtigkeit derartiger Schreiben hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 5. Januar 2005 - L 3 KA 237/04 - näher dargelegt, dass die darin enthaltene Aussage im Widerspruch zu § 95b Abs. 3 SGB V steht, wonach die Krankenkasse die Vergütung für eine (zahn-)ärztliche Behandlung mit befreiender Wirkung an den Arzt oder Zahnarzt zahlt, wenn ihr Versicherter einen Arzt oder Zahnarzt in Anspruch nimmt, der auf seine Zulassung nach § 95b Abs. 1 SGB V verzichtet hat.
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